silhouettes & emotions wedding photography

AGB's 

§1   Gegenstand des Vertrags 

Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Session für die Dauer der im persönlichen Gespräch vereinbarten Stunden.  Die vereinbarten Stunden können sich situationsbedingt im Verlauf der Session verändern. Der Fotograf und das Hochzeitspaar / Model vereinbaren, wie in der Motivliste angekreuzt, die Anfertigung von Fotos in professioneller Qualität. Die Orte des Shootings sind im "Ablauf" eingetragen und mit der Unterschrift des Hochzeits-Paares bzw. Model bestätigt. Gleiches gilt für die Termine.                                                                                                                                                                                                               

§2   Nutzung der Fotografien 

 Das Hochzeits-Paar / Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung, sowie für den Vertrieb der angefertigten Fotos eine Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung der angefertigten Fotos auf der Internetseite, www.Hochzeits-Sterne.de, einverstanden. Ausnahmen werden mit dem Hochzeitspaar / Model besprochen. Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen. Nur durch schriftliche  Zustimmung des Hochzeitspaares / Model dürfen die Fotos an Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen hiervon sind Fotos im Internet, die vom Fotografen zu dessen Eigen-Werbung verwendet werden. Beide Parteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jede Art von Speichermedium sowie als Print aufzubewahren. Das Hochzeits-Paar / Model darf die Fotos, die mißfallen im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der schriftlichen Erklärung. In dem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiderruflich zu löschen. Die Gründe für die Ablehung sind zu nennen. Bis dahin veröffentlichte Aufnahmen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               

§3   Namen-Nennung 

 Der Vor und Zuname des Hochzeits-Paares / Models darf bei Veröffentlichung durch den Fotografen nicht genannt werden. Der Fotograf darf ausschließlich seinen Künstlernamen:

"S&E"

(silhouettes & emotions wedding photography) verwenden.                                                             

                                                                                                            

§4  Abzüge / Nutzungsrechte des Hochzeitspaares / Models 

 Das Hochzeitspaar / Model ist berechtigt die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für kommerzielle Zwecke als Print oder digitaler Form in jeglichen Medien, d.h.Internet, Zeitungen, Magazinen, zu vertreiben oder auszustellen. Die ursprünglichen Bild-Dateien bewahrt der Fotograf im Raw-Format auf.               

§5   Aufnahmehonorar für den Fotografen 

 Das Aufnahme-Honorar, das der Fotograf für seine Leistungen erhält, wird gesondert in Form einer Rechnung  aufgeführt und auf Wunsch vor dem Shooting als Angebot in schriftlicher Form dem Hochzeits-Paar / Model ausgehändigt. Speziell beim Hochzeitsshooting können die angegebenen Zeiten, die im Kostenvorschlag aufgeführt sind, von der Rechnung abweichen.      Spontane Absprachen, die während des Shootings erfolgen, sind im gegenseitigen Einverständnis rechtsbindend.                                                                                                                                                                                                  

§6  sonstige Vereinbarungen 

 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.                                                                                                                                                                                              

§7  Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten

 Bei Jugendlichen unter 18 Jahren, liegt eine schriftliche Einverständniserklärung des / der Erziehungs-berechtigten als Anhang bei. Hierzu reicht ein Schriftstück mit der Einverständnis zur Teilnahme an einem Fotoshooting / Hochzeit.                                                                         Dieser Vertrag muß ebenfals von dem/der Erziehungsberechtigten gezeichnet werden.               Sollte der/die Jugendliche/er die Unterschrift gefälscht haben, haften die Eltern für den              Schaden in voller Höhe.                                                                                                                                                                                                                                                                 

§8  Salvatorische Klausel     

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, verliert der Vertrag als Ganzes nicht an Gültigkeit.

 

 

 

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